Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Wer regelt die eigenen Angelegenheiten, wenn man es selbst nicht mehr kann?
Unabhängig vom Alter kann jeder in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das im eigenen Sinne geschieht. Welche Inhalte werden mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geregelt? Was muss man dabei beachten?
Informationen zur Patientenvorsorge erhalten Sie in der Herrschinger Insel. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter 08152 993 80 30.
Dieses Angebot ist kostenlos – Spenden nehmen wir jedoch gerne entgegen, sie kommen der gemeinnützigen Arbeit der Herrschinger Insel zugute.