Ordentliche Mitgliedschaft
Laut Satzung kann jede juristische Organisation und jedes Unternehmen ordentliches Mitglied werden. Voraussetzung ist die Verfolgung von Zielen gemäß des Vereinszwecks:
- Die Koordination und der bedarfsgerechte Ausbau der Aktivitäten in der sozialen Arbeit
- Die Gewinnung, Begleitung, Aktivierung und Vernetzung bürgerschaftlichen Engagements
- Die Leistung allgemeiner sozialer Beratung sowie die Vermittlung von Informationen.
Fördermitgliedschaft
Wenn Sie als Privatperson unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie Fördermitglied im Trägerverein "Herrschinger Insel e.V." werden. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags bestimmen Sie selbst. Als gemeinnütziger Verein können wir Spendenquittungen ausstellen. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich voll absetzbar.
Antrag Fördermitgliedschaft als PDF-Datei
Sie können sich gerne über den aktuellen Unterstützungsbedarf im persönlichen Gespräch informieren.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit. Jede kleine oder große Einzelspende hilft!